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   LG Hamburg, 08.06.2016 - 318 S 18/15   

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https://dejure.org/2016,33292
LG Hamburg, 08.06.2016 - 318 S 18/15 (https://dejure.org/2016,33292)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.06.2016 - 318 S 18/15 (https://dejure.org/2016,33292)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 318 S 18/15 (https://dejure.org/2016,33292)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 24 WoEigG, §§ 24 ff WoEigG, § 27 WoEigG, § 252 BGB, § 280 BGB
    Wohnungseigentum: Haftung der Verwalters bei verzögerter Instandsetzung einer Wohnung; Ersatz des Mietausfallschadens

  • RA Kotz

    WEG: Verwalterhaftung bei verzögerter Wohnungsinstandsetzung

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwalter führt Beschluss nicht durch: Schadensersatzanspruch!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentumsverwalter ist nur Sachwalter und Vollzugsorgan

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teil 1: Instandhaltung ist grundsätzlich Sache der Wohnungseigentümer! (IMR 2016, 518)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Teil 2: Verwalter führt Beschluss nicht durch: Schadensersatzanspruch! (IMR 2016, 519)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

    Auszug aus LG Hamburg, 08.06.2016 - 318 S 18/15
    Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, Urteil vom 18.03.2016 - V ZR 75/15, Rn. 20, juris, st. Rspr.).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2009 - 20 W 115/06

    Wohnungseigentum: Sorgfaltspflichten und Haftung des Wohnungseigentumsverwalters

    Auszug aus LG Hamburg, 08.06.2016 - 318 S 18/15
    Wenn die Wohnungseigentümer und der Verwalter in Bezug auf Baumängel und deren Ursachen denselben Kenntnisstand haben, ist es Sache der Wohnungseigentümer, rechtzeitig entsprechende Beschlüsse herbeizuführen (OLG Frankfurt, NJW-RR 2010, 161 ff.).
  • LG Hamburg, 15.11.2012 - 318 S 225/10

    Verwalter setzt WEG-Beschluss nicht vollständig um: Haftung!

    Auszug aus LG Hamburg, 08.06.2016 - 318 S 18/15
    Sofern Schäden im Sondereigentum auftreten, deren Ursache im Gemeinschaftseigentum liegen kann, hat er dem nachzugehen (vgl. Kammerurteile, ZMR 2014, 664-665; ZMR 2013, 131; Niedenführ in: a.a.O., § 27, Rn.16 ff).
  • LG Hamburg, 09.04.2014 - 318 S 70/13

    Verwalterhaftung: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus LG Hamburg, 08.06.2016 - 318 S 18/15
    Sie ist in den Schutzbereich des Verwaltervertrags einbezogen (Kammerurteil vom 09.04.2014 - 318 S 70/13 , ZMR 2014, 664-665, Rn. 17, juris; Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 27, Rn. 109 f.).
  • AG Köln, 01.08.2017 - 215 C 183/16

    Verwalter ist kein Bauleiter

    Wenn die Wohnungseigentümer und der Verwalter in Bezug auf Baumängel und deren Ursachen denselben Kenntnisstand haben, ist es Sache der Wohnungseigentümer, rechtzeitig entsprechende Beschlüsse herbeizuführen (LG Hamburg, Urt. v. 08.06.2016 - 318 S 18/15, zitiert nach juris).
  • AG Köln, 30.01.2018 - 215 C 13/17
    Wenn die Wohnungseigentümer und der Verwalter in Bezug auf Baumängel und deren Ursachen denselben Kenntnisstand haben, ist es Sache der Wohnungseigentümer, rechtzeitig entsprechende Beschlüsse herbeizuführen (LG Hamburg, Urt. v. 08.06.2016 - 318 S 18/15, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 10.03.2017 - 318 S 76/16

    Wohnungseigentumsrecht: Individualanspruch eines Wohnungseigentümers auf

    Zwar können sich aus dem Gesichtspunkt des Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter Schadensersatzansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer gegen den Verwalter ergeben (Niedenführ in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 27 Rn. 110; Kammer, Urteil vom 02.03.2016, Az. 318 S 22/15; Urteil vom 08.06.2016, Az. 318 S 18/15).
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